Zum Hauptinhalt springen

Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich ermöglicht Lernenden mit einer Behinderung oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, ihre Ausbildung und Qualifikationsverfahren unter Bedingungen zu absolvieren, die ihren individuellen Bedürfnissen Rechnung tragen. Ziel ist es, Benachteiligungen auszugleichen, ohne den Ausbildungsinhalt oder die Qualifikationsziele zu verändern.

Der Nachteilsausgleich kann Massnahmen wie zusätzliche Zeit, angepasste Prüfungsformen, Hilfsmittel oder organisatorische Anpassungen umfassen. Die konkreten Massnahmen werden aufgrund der individuellen Situation der lernenden Person festgelegt. Zuständig für die Prüfung und Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist in der Regel die kantonale Behörde.

Das Video des SDBB fasst die wichtigsten Eckpunkte kompakt zusammen und zeigt, wie der Prozess von der Antragstellung bis zur Umsetzung abläuft.

Detailliertere Informationen, Beispiele von Massnahmen sowie offizielle Dokumente findest du zudem auf berufsbildung.ch.